Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Zeichen einer deutschlandweiten Wachstumsschwäche aufgrund globaler Krisen sowie wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen hat der Hamburger Senat in seiner Klausurtagung den Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 und den Mittelfristigen Finanzplan bis 2030 beschlossen, die beide nun der Bürgerschaft für ihre Beratungen nach der Sommer pause zugeleitet werden. Der Gesamtaufwand der Freien und Hansestadt Hamburg steigt von geplanten 22,469 Mrd. Euro in 2026 auf 23,661 Mrd. Euro in 2027 bzw. 24,716 Mrd. Euro in 2028. Unter Einbeziehung der Finanzplanperiode bis 2030 ergeben sich weitere Steigerungen auf 25,968 Mrd. Euro in 2029 und 26,739 Mrd. Euro in 2030. Unter Berücksichtigung erwarteter Steuertrendabsenkungen steht den Behörden und Ämtern im Zeit raum von 2027 bis 2030 jedoch lediglich eine jährliche Aufwandssteigerung von 1,9 % zur Verfügung. Im Zeitraum 2015 bis 2025 betrug die realisierte Steigerungsrate noch 4,61% / Jahr.
Klar ist aus meiner Sicht: Wir müssen heute konsequent konsolidieren, wirkungsvoll modernisieren und kraftvoll investieren, damit Hamburg auch zukünftig stark und solidarisch bleibt – das ist der Auftrag des Doppelhaushalts 2027/2028. Die globalen und nationalen Rahmenbedingungen gehen auch an Hamburg nicht spurlos vorbei. Zusätzlich belasten die Steuerrechtsänderungen auf Bundesebene auch unseren Haushalt erheblich. Daneben haben wir es weiterhin mit einem starken Anstieg der Kosten für gesetzliche Leistungen im Sozialbereich zu tun. Daher werden wir alles tun, um die Einnahmebasis unserer Stadt zu sichern: Hamburg hat dazu viele Vorschläge gemacht.
Die Konsolidierung in Hamburg wird eine Herausforderung, aber wir werden die Grundfunktionen und Leistungsversprechen unserer Stadt fest im Blick behalten. Gleichwohl gilt: Nicht alle Kostensteigerungen können ausgeglichen, nicht alle freiwerdenden Stellen im öffentlichen Dienst können nachbesetzt werden. An vielen Stellen werden viele einen Beitrag zur Konsolidierung leisten müssen, das ist angesichts der nicht von diesem Senat zu verantwortenden Rahmenbedingungen leider unvermeidlich. Umgekehrt wird Hamburg mit einem kräftigen Investitionshochlauf -weiter seinen Beitrag leisten, damit die Konjunktur in Gang kommt und in die Infrastruktur investiert wird. Der Hamburger Investitionsbooster gibt dafür zusätzliche Impulse. Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 werden die Vorgaben der Schuldenbremse zum Ausgleich des Ergebnisplans sowie zur Aufnahme von Krediten eingehalten. Die Fehlbeträge im Ergebnisplan in den Haushaltsjahren 2027 – 2029 werden durch Entnahme aus der – in den konjunkturell besseren Jahren gefüllten – allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 1,65 Mrd. Euro ausgeglichen. Haushaltssicherungs- und Konsolidierungskonzept 2030 gestartet Das Haushaltsjahr 2030 weist planerisch wieder einen ausgeglichenen Ergebnisplan aus, der erreicht werden kann, wenn der Ergebnisplan in den nächsten Jahren dauerhaft um 600 Mio. Euro entlastet wird. Ein entsprechendes Haushaltssicherungs- und Konsolidierungskonzept 2030 hat der Senat zu diesem Zweck mit seinen Haushaltsbeschlüssen ebenfalls auf den Weg gebracht.
Der Senat ist sich einig, dass in den nächsten Jahren erhebliche zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich sind, um wieder ein ausgeglichenes Ergebnis erreichen zu können. Erste konkrete Maßnahmen hierzu sind mit den heutigen Haushaltsbeschlüssen verbunden: Nicht alle Kostensteigerungen in staatlich finanzierten Bereichen werden ausgeglichen werden können, nicht alle freiwerdenden Stellen im öffentlichen Dienst werden nachbesetzt können und im Beamtenbereich wird die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht. Ursachen auf Bundesebene Ursache dieser extrem herausfordernden Haushaltsaufstellung sind ein Rückgang des Steuertrends wegen der deutschlandweit schwierigen Wirtschaftslage, Einnahmeausfälle als Folge von Beschlüssen der Bundesebene zu Steuergesetzen, der deutliche Anstieg der Ausgaben für die in der Regel bundesgesetzlichen Leistungen im Sozialbereich, und die Umsetzung aktueller Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst bzw. Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Pensionären. Kurs auf Einnahmesicherung und Kostendämpfung Zu allen diesen Fragen hat der Senat bereits seit Jahren steuernde Maßnahmen oder Initiativen ergriffen.
Der Senat ist in seiner Haushaltsklausur übereingekommen, den Kurs stabiler Einnahmesicherung und der Kostendämpfung bei den Sozialleistungskosten konsequent fortzusetzen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich wird er z.B. eine weitere Erhöhung der Zweitwohnungsteuer von 12 % auf 20 %zum 1. Januar 2028 forcieren. Ggf. weitere Erhöhungen von Landes- und Kommunalsteuern hängen davon ab, inwieweit steuergesetzliche Entscheidungen des Bundes in den nächsten Wochen mit Mehr- oder Mindereinnahmen für Landes- und Kommunalhaushalte verbunden sind. Wie praktisch alle Länder und Kommunen hat Hamburg keinerlei Spielraum für weitere Einnahmeverluste. Finanzpolitisch solide Basis und verlässliche Leistungsversprechen Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage ist aus Sicht des Senats wichtig festzuhalten, dass Hamburg eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands ist und bleibt – mit dem höchsten BIP pro Kopf. Mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung ist es seit 2011 gelungen, die Finanzen der Stadt in Ordnung zu bringen und krisenfest aufzustellen. Dadurch konnte Hamburg auch in der Corona-Pandemie Kurs halten und als eines der ersten Länder in der Republik die Corona-Schulden komplett zurückzahlen. Diese Basis ermöglicht jetzt, auf Rücklagen von über 2,8 Mrd. Euro zurückzugreifen und diese finanzpolitisch schwierige Phase kraftvoll durchzustehen.
Dazu gehört für den Senat insbesondere, dass wichtige Fortschritte und Leistungsversprechen der Stadt auch in diesen Zeiten Be stand haben:
o die kostenfreie Grundbetreuung in der Kita und im Ganztag an Schulen,
o die Beibehaltung der bisherigen Klassenhöchstgrenzen und der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit
o der Verzicht auf Studiengebühren,
o der Erhalt wichtiger sozialräumlicher Angebote für Jung und Alt in den Stadtteilen genauso wie Unterstützungssysteme (z.B. Jugendberufsagentur und Welcome Center), die dafür sorgen, dass Menschen nicht von Transferleistungen abhängig werden,
o die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und desbezahlbaren Wohnens,
o die weitere Gewährleistung eines hohen Niveaus der inneren Sicherheit durch Polizei, Feuerwehr und Justiz o das Vorhalten einer erstklassigen medizinischen Versorgung
o die weitere Umsetzung des Klimaplans Richtung Klimaneutralität
o eine hohe Investitionsquote bei der staatlichen Infrastruktur wie Straßen, Schienen, Bildung, Wissenschaft, Energie u.v.m. Senat zündet „Hamburger Investitionsbooster“ Es ist in den letzten Jahren gelungen, dass Hamburg in großem Umfang in seine Zukunft investiert, insbesondere in den Ausbau von Infrastruktur und in die Weiterentwicklung der Stadt: Der Senat hat die Investitionen planerisch in Hamburg von 2018 bis 2027 bereits mehr als verdreifacht. Zusammen mit den Investitionen der öffentlichen Unternehmen wirkt es wie ein Konjunkturprogramm. Der Senat hat in seiner Klausur beschlossen, hierbei noch draufzulegen. Zum einen werden die Investitionen im Kernhaushalt erstmals auf über 3 Mrd. Euro pro Jahr in der Finanzplanperiode bis 2030 hochgefahren. Zum anderen hat der Senat eine Investitionsliste für seinen Anteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes beschlossen – der „Hamburger Investitionsbooster“ wird die Maßnahmen aus den verschiedenen Fördersegmenten bündeln und einen beschleunigten Mittelabfluss der Hamburg zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes er möglichen. Konkret erhalten die Länder nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt. Gemäß der in § 2 LuKIFG aufgeführten Verteilung auf die Länder beträgt der Hamburg-Anteil 2,65860 Mrd. Euro der Ge samtsumme von 100 Mrd. Euro. Der Senat will diesen Investitions- und Konjunkturimpuls zeitnah und unmittelbar wirksam werden lassen; er hat dafür zahlreiche prioritäre Vorhaben in Aussicht genommen.
Der Bundesregierung und dem Senat ist es ein großes Anliegen, schnellstmöglich einen größtmöglichen Anteil der jedem Land zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen zu binden. Für Hamburg ist es daher von großer Bedeutung, die Mittel zügig zu veranschlagen und die Projekte umzusetzen. Beide Impulse – der eigene Investitionshochlauf und der Booster aus Bundesmitteln – wer den ein zusätzlicher Konjunkturmotor für Hamburg sein, um weiter überdurchschnittliche Wachstumswerte zu erreichen sowie Beschäftigung und Steuereinnahmen zu sichern und auszubauen. In der Anlage 1 werden die wichtigsten Punkte der Einzelpläne dargestellt, in Anlage 2 die Maßnahmen des Hamburger Investitionsboosters – diese werden detaillierter jeweils per Nachbewilligungsdrucksache der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Dressel